Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2023, Auflage

Aushängezeitraum: 16.06.2023

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeindeamt der Gemeinde Steinbach am Attersee in der am 15.06.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung  beschlossenen Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2023 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt Steinbach am Attersee zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden.  Der Nachtragsvoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.steinbach-attersee.at abrufbar. 


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