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Förderung des Wohnungs- u. Siedlungswesens
1.
Personen, die im Gemeindegebiet Steinbach am Attersee ein Wohnhaus bzw. ein gemischt genutztes Gebäude errichten und ihren ordentlichen Wohnsitz durch insgesamt 10 Jahre in Steinbach hatten[1], sowie das zu errichtende Objekt an eine wasserrechtlich genehmigte Anlage zum Wasserbezug anschließen, wird eine einmalige Beihilfe von € 625,00 gewährt.
2.
Personen, die im Gemeindegebiet Steinbach am Attersee ein Wohnhaus bzw. ein gemischt genutztes Gebäude errichten und ihren ordentlichen Wohnsitz durch insgesamt 10 Jahre in Steinbach hatten[2], sowie das zu errichtende Objekt an die gemeindeeigene Abwasserbeseitigungsanlage anschließen, wird eine einmalige Beihilfe von € 1.017,44 gewährt.
3.
Für Objekte mit Betriebsräumen für die Ausübung eines Handels- und Gewerbebetriebes wird die Beihilfe nur dann gewährt, wenn der auf die Betriebsräume entfallende Teil des Gebäudes wertmäßig nicht überwiegt.
4.
Die Beihilfe wird anlässlich der Entrichtung der Wasserleitungsanschlußgebühr bzw. bei Vorweis einer Bestätigung über die erfolgte Genehmigung des Objektes an eine wr. genehmigte Wasserversorgungsanlage flüssig gemacht.
[1] Bei Ehegatten muß einer der Ehegatten dies erfüllen.
[2] Bei Ehegatten muß einer der Ehegatten dies erfüllen.
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