Bauen in Steinbach

Die Gemeinde Steinbach am Attersee ist seit 01. Juli 2017 ein Vorbehaltsgebiet.

In einem Vorbehaltsgebiet ist die Begründung von Freizeitwohnsitzen grundsätzlich unzulässig bzw. genehmigungspflichtig (Ausnahmen sind Grundstücke, die als Zweitwohnungsgebiet gewidmet sind, Übertragung an nahe Angehörige und Verkauf von Freizeitwohnsitzen, die seit mindestens fünf Jahren als Nebenwohnsitz genutzt wurden).

Laut Verordnung der oö. Landesregierung sind folgende Gemeinden Vorbehaltsgebiete: 

Edlbach, Gosau, Innerschwand, Klaus an der Pyhrnbahn, Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Rosenau am Hengstpass, Roßleithen, Seewalchen, St. Lorenz, Tiefgraben, Traunkirchen, Vorderstoder, Weyregg am Attersee, Steinbach am Attersee und Zell am Moos.

Datei herunterladen: PDF Vorbehaltsgebiet Verordnung