RIS Authentisch - Kundmachung von Gemeindeverordnungen

Aushängezeitraum: 03.11.2025

Seit dem 1. Juli 2025 werden Gemeindeverordnungen in Oberösterreich rechtsverbindlich und authentisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (www.ris.bka.gv.at) kundgemacht, was sie rechtskräftig macht und die bisherige Kundmachung an der Amtstafel für diesen Zweck ersetzt. Zusätzlich werden seit diesem Datum auch bezirksverwaltungsbehördliche Verordnungen der oberösterreichischen Statutarstädte in einer eigenen RIS-Anwendung veröffentlicht.

Für die Suche nach Kundmachungen nutzen Sie folgenden Link:


Gemeindeverordnungen:

Gemeinden - Gemeinderecht RIS authentisch (Oberösterreich)


Wichtiger Hinweis:

Nur die Kundmachung im RIS macht die Verordnung rechtsverbindlich

Verordnungen werden nicht mehr an der Amtstafel kundgemacht.