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Aushängezeitraum: 30.06.2025
Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Steinbach am Attersee in der am 26.06.2025 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2025 von heute an zwei Wochen, im Gemeindeamt Steinbach am Attersee zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden.
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